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- Behörden-Tests -
Luftaufnahmen der Stadt
Im Sommer 2010 haben wir diesen interessanten Behörden-Test gemacht, um einmal zu schauen, ob bei gleicher Frage die Antworten gleich oder unterschiedlich ausfallen.
Anfrage:
| Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte gerne Luftbilder von der Stadt machen. Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich Bilder von privaten Gärten aufnehme und dann die Bilder im Internet veröffentliche. Die Gärten sind ja schließlich von der Strasse auf 2 Meter Höhe normal nicht einsehbar. Google darf ja aus 2,5 Meter Höhe auch nicht aufnehmen. Ich möchte nun ganz hoch gehen. Aber schließlich habe ich bisher auch noch keine zensierten Luftaufnahmen gesehen.
Dazu hätte ich dann folgende Fragen:
1) In welcher Weise Art ich die Aufnahmen vornehmen?
a) Kamera am Heliumballon in 50 Meter Höhe?
b) Kamera am ferngesteuerten Hubschrauber in 100 Meter Höhe?
c) Kamera an Feststoffrakete in 500 Meter Höhe?
c) Kamera im Sportflugzeug in 300 Meter Höhe?
2) Darf ein einzelner Garten veröffentlicht werden, wenn nicht, welche Gesetze stehen dem entgegen?
3) Darf ein Wohnviertel mit vielen Gärten veröffentlicht werden, wenn nicht, welche Gesetze stehen dem entgegen?
Mit freundlichen Gruß
Thomas Schelle |
Antwort vom Ordnungsamt Nr. 1:
Sehr geehrter Herr Schelle,
Ihre Mail ist an das Vermessungs- und Liegenschaftsamt weitergeleitet worden, weil hier die Zuständigkeit für Beschaffung von Luftbildern liegt. Leider darf ich Sie in rechtlichen Fragen nicht beraten. Die Rechtsgrundlage des Vermessungs- und Liegenschaftsamtes für die Herstellung oder Beschaffung von Luftbildern ist das Vermessungs- und Katastergesetz von Nordrhein-Westfalen. Dies regelt aber nur die Belange der Vermessungsbehörden, ist also auf Privatpersonen nicht anwendbar.
Die über das Vermessungs- und Katastergesetz hinausgehenden rechtlichen Fragen, wie das Urheberrecht, das Recht am eigenen Bild, der Schutz der Privatsphäre usw. können umfassend nur von einem spezialisierten Juristen erläutert werden.Dazu kommen noch die ordnungs- und luftfahrtrechtlichen Regelungen, die immer dann greifen, wenn solche Vorhaben eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Gefährdung des Luftverkehrs zur Folge haben könnten.
Auch in technischen Fragen fällt mit eine Beratung schwer. Die Luftbildprodukte des Vermessungs- und Liegenschaftsamtes haben die Anforderungen der Nutzer in der Stadtverwaltung zu erfüllen. Danach richten sich die Bildflug- und Auswerteparameter. Über andere Anwendungsfelder und die daraus resultierenden technischen Verfahren liegen keine Erfahrungen vor.
Ich bedaure, Ihnen keine andere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt
Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Abteilungsleitung Karten, Pläne und Service ( )
Tel. +49-(0)
E-Mail:
http://www.
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Antwort vom Ordnungsamt Nr. 2:
Sehr geehrter Herr Schelle,
nach den mir vorliegenden Informationen dürfen Luftaufnahmen erstellt werden, wenn die Persönlichkeitsrechte Einzelner dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Über die Art und Weise der Aufnahmen wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung .
Mit freundlichen Grüßen
Thomas |
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