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- Behörden-Tests -




Jugendschutz - Computerspiele und die Altersfreigabe
Im Sommer 2010 haben wir diesen interessanten Behörden-Test gemacht, um einmal zu schauen, ob bei gleicher Frage die Antworten gleich oder unterschiedlich ausfallen.

Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Thomas Schelle und ich habe das grosse Problem einer rechtlichen Unsicherheit, weil sich keiner so richtig auskennt. Ich denke, Sie können mir da kompetent weiter helfen.

Durch die Medien habe ich erfahren, dass die sogenannten Killerspiele gefährlich seien und aus Jugendlichen Amokläufer machen.

Ich habe mitbekommen, dass auch mein 12jähriger Sohn ein Interesse an solch grauenhaften und menschenverachtenden spielen hat. Er spielt immer Counter Streik.
Er sagt, dass spielt jeder in seiner klasse.

Dazu hätte ich folgende Fragen:

1) Wie Viele der 12jährigen spielen denn wirklich solche spiele?
2) Verletze ich ein Gesetz, wenn ich das Spielen zulasse?
3) wenn ich es ihm verbiete, dann spielt er es einfach bei seinem Freund zu Hause. Wenn er es anderswo spielt, wie kann ich dann rechtlich gegen die Eltern vorgehen?

Mit freundlichen Gruß
Thomas Schelle

Antwort vom Jugendamt Nr. 1:
Sehr geehrter Herr Schelle,

Ihre Anfrage bzgl. der "Killerspiele" ist an mich - in meiner Funktion als Jugendschutzbeauftragte des Landkreises - weitergeleitet worden.

Ich möchte Ihre Fragen hier zunächst in aller Kürze beantworten, stehe Ihnen aber natürlich gerne für ausführlichere Nachfragen zur Verfügung.

Der Begriff "Killerspiele" ist nicht wirklich einheitlich definiert. Gemeint sind zumeist sog. Shooter bzw. Ego-Shooter oder übersetzt "Schießspiele", die in der Regel eine Altersfreigabe nicht unter 16 Jahren haben. Auch die sog. Action-Strategie-Spiele mit kriegerischen Hintergrund können in diese Kategorie fallen; sie haben in der Regel auch keine Altersfreigabe unter 16 Jahren. Wenn Sie sich über diese unterschiedlichen Spielgenres informieren möchten, empfehle ich Ihnen die Internetseite www.spieleratgeber-nrw.de, auf der Sie auch umfassende Informationen über die Wirkungsweise von Computerspielen finden.

Zu 1.
Wie viele Jüngere diese Spiele tatsächlich spielen, kann ich Ihnen nicht konkret beantworten. Man geht allerdings davon aus, dass viele Kinder und Jugendliche sich nicht an Altersfreigaben orientieren und die sog. Shooter oder Action-Strategie-Spiele gerade für männliche Kinder und Jugendliche eine große Faszination und Anziehungskraft haben.

Zu 2. und 3.
Inwieweit Datenträger mit Filmen und Spielen Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden dürfen, ist im Jugendschutzgesetz (§ 12 ff.) geregelt. Das Jugendschutzgesetz unterscheidet dabei danach, ob z.B. Computerspiele Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit oder im privaten Rahmen zugänglich gemacht werden.

In der Öffentlichkeit dürfen Kindern und Jugendlichen nur solche Spiele zugänglich gemacht werden, die für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet sind. Die Alterskennzeichnung nimmt die US (Unterhaltungssoftware Selbstkonstrolle) vor, indem sie die Spiele einstuft nach Freigegeben ohne Altersbeschränkung, Freigegeben ab 6 Jahre, Freigegeben ab 12 Jahre, Keine Jugendfreigabe.

Ist ein Datenträger mit einem Film oder Spiel 1. nicht oder mit Keine Jugendfreigabe gekennzeichnet oder 2. in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen (indiziert), darf er auch im privaten Rahmen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Im ersten Fall würden Bußgeldvorschriften, im zweiten Strafvorschriften greifen. Eine Ausnahme davon ist das sog. Elternprivileg. Personensorgeberechtigte dürfen ihren Kindern auch o.g. Spiele zugänglich machen, solange sie nicht ihre Erziehungspflicht gröblich verletzen.

Das sog. Elternprivileg dient aus pädagogischer Sicht in erster Linie wohl dazu, sich "straffrei" mit den eigenen Kindern die Spiele ansehen zu können, die sie tatsächlich spielen, unabhängig von der jeweiligen Altersfreigabe. Ohne diese Möglichkeit wäre es ungleich schwerer, mit den eigenen Kindern über ihre Mediengewohnheiten und -vorlieben ins Gespräch zu kommen.

Viele Eltern nutzen diese Chance des "Mitspielens" nicht und wissen oft nur wenig über die Computerspiele, die ältere Kinder und Jugendliche spielen, und deren Altersfreigaben.

Antwort vom Jugendamt Nr. 2:
Sehr geehrter Herr Schelle,

bitte blättern Sie in der unten angeführten Broschüre. Hier erhalten Sie Informationen zum Thema Computerspiele.

http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz-Medienerziehung/computer-konsolenspiele,did=108156.html

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

R.

Antwort vom Jugendamt Nr. 3:
Sehr geehrter Herr Schelle,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Bereich Medien, die an mich
weitergeleitet wurde.

Sie machen sich ja mit Recht Gedanken über den Medienkonsum
und die PC-Nutzung Ihres Sohnes.

Es gibt bei den PC-Spielen die sogenannten Alterskennzeichungen, die auf jedem Spiel zu finden sind und ohne die ein Spiel gar nicht in den Handel kommen darf.(Bzw. wenn ein Spiel keine Kennzeichung hat, kann es sein, dass diese Spiele jugendgefährdenden Inhalt haben bzw. nicht in Deutschland geprüft oder nach der Prüfung verweigert wurden.)

Diese Kennzeichnungen sind Empfehlungen aufgrund von Prüfungen der USK (Unterhaltungssoftwareselbstkontrolle)in Zusammenarbeit mit Landesjugendämtern etc. - Nach Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind diese Prüfungen in Deutschland grundsätzlich verpflichtend. Es gibt auch Medien,die auf einer Liste als jugendgefährdend eingestuft werden, sie sind indiziert und ein Handel/Werbung mit ihnen verboten.

Counter-Strike ist ein Spiel, das ab 16 bzw. ab 18 Jahren (zwei Versionen) freigegeben ist. Dennoch wird es von vielen Jugendlichen jüngeren Alters gespielt (Raubkopien etc.)Zahlen liegen mir nicht vor.

Für Eltern und Ihre elterliche Sorge gilt:
Grundsätzlich regelt der Staat durch die Alterskennzeichnung nicht, wie und welche Inhalte Eltern ihren Kindern zuhause zugänglich machen dürfen. Eltern sollten jedoch nur solche Spiele ihren Kindern erlauben, die für Ihre Altersgruppe und den Entwicklungsstand angemessen erscheinen. So vermeidet man weiträumig große Risiken. Allerdings ist es nicht zwangsläufig so, dass gewaltzeigende PC-Spiele zwingend gewaltbereites Verhalten erzeugen. Jedoch kann man je nach Verarbeitungsmöglichkeit der Kinder davon ausgehen, dass die Sensibiliätsgrenze für die Gewaltausübung sinkt (Abstumpfung, Modelllernen). Hier sind Sie selbst am ehesten in der Lage, Ihr Kind im Entwicklungsstand einzuschätzen. Sollte es z.B. bei Kindern zu Überprüfungen der Versorgungslage durch das Jugendamt kommen, ist allerdings ein Kriterium auch: Zu welchen Medien haben die Kinder Zugang? Sind diese altersangemessen. aber dieses ist natürlich ein Härtefall bei Kindeswohlgefährdung.

Nur Handel und Jugendeinrichtungen können belangt werden, wenn sie sich
nicht an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes halten. (Ordnungswidrigkeit)

Wenn andere Eltern Spiele erlauben, die Sie selbst nicht für ihren
Sohn erlauben möchten, sollten Sie das Gespräch mit ihnen suchen und ihre
Argumente darlegen. Es notwendig, hier an einem Strang zu ziehen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Bitte schauen Sie auch einmal unter www.klicksafe.de oder unter www.spieleratgeber-nrw.de oder www.internet-abc.de oder www.usk.de.

Viele Grüße

Im Auftrag

Angela
Fachstelle Suchtprävention
Erzieherischer Jugendschutz
Landkreis

Antwort vom Jugendamt Nr. 4:
Sehr geehrter Herr Schelle,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom kann ich Ihnen mitteilen, dass für die Einzelfallhilfe nach dem KJHG der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig ist (kreisfreie Städte, Landkreise). Sie müssten also mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen (). Ergänzend wurde im Landratsamt die koordinierende Kinderschutzstelle eingerichtet ().

Natürlich beantworten auch wir gerne Ihre Fragen. Hier bitte ich allerdings um telefonische Kontaktaufnahme.

Antworten im "Schnelldurchlauf":

1. Etwa 80 Prozent der Kinder spielen verbotene Spiele auf einem Computer
im elterlichen Haushalt. Dabei wenden 50 Prozent der 11- bis 18-Jährigen täglich bis zu zwei Stunden für ihr Hobby auf. Auch bei den Kindern im Alter von elf und zwölf Jahren verbringen 36 Prozent der Kinder über zwei Stunden täglich beim Computerspiel (Quelle: tfactory)

2. Sie haben als Erziehungsberechtigter in jedem Fall die AufsichtsPFLICHT! Ein reines Verbot macht die Sache allerdings nur noch interessanter für die Jgl. (verbotene Früchte...). Ich rate eine dialogische Aufarbeitung.Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bewertet Spiele mit Blick auf Jugendschutz und Strafrecht. Nach der Prüfung nehmen die Gutachter eine Einstufung nach Altersgruppen vor. "Bei Half Life 2, Doom und CounterStrike sind die Gutachter zu dem Schluss gekommen, dass es sich um reine Erwachsenenprodukte handelt, die auch keine Jugendfreigabe erhalten haben. Solche Spiele dürfen nur an Erwachsene verkauft werden, und den Händlern droht
bei Verstößen eine hohe Geldstrafe.

3. Sprechen Sie mit den Eltern und vor allem mit Ihrem Kind! Beziehung und Umfeld sind entscheident! Verhaltensauffälligkeiten sind meist heterogener Natur! Ein "Killerspiel" kann z. B. auch kanalisierende Wirkung haben.

Besten Gruß,





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