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- Behörden-Tests -
Jugendschutz - Ein Kind raucht zu Hause bei den Eltern
Im Sommer 2010 haben wir diesen interessanten Behörden-Test gemacht, um einmal zu schauen, ob bei gleicher Frage die Antworten gleich oder unterschiedlich ausfallen.
Anfrage:
| Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Thomas Schelle und ich habe das grosse Problem einer rechtlichen Unsicherheit, weil sich keiner so richtig auskennt. Ich denke, Sie können mir da kompetent weiter helfen.
Also, ich bin desöfteren zu Besuch bei einem Kollegen. Dort raucht immer ein 11jähriger Junge am Wohnzimmertisch mit. Die Mutter sagt: "Ja, wenn ich es verbiete, dann raucht er heimlich Draussen...". Selbstverständlich möchte ich dieses Verhalten irgendwie abstellen, ich weiss jedoch nicht wie.
Dazu hätte ich folgende Fragen:
1) Wenn ich dem Jungen einfach eine Zigarette wegnehme und dann ins Klo schmeisee, ist das
dann Diebstahl oder Jugendschutz, was hat Priorität?
2) Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um dieses Rauchen zu unterbinden?
Mit freundlichen Gruß
Thomas Schelle |
Antwort vom Jugendamt Nr. 1:
Sehr geehrter Herr Schelle,
zunächst vielen Dank für Ihr Engagement für das betroffene Kind.
Unzweifelhaft ist aktives und passives Rauchen für Kinder gesundheitsschädlich. Das Wegnehmen und Vernichten einzelner Zigaretten dürfte aber das Problem nicht dauerhaft beheben. Offensichtlich haben die Eltern des Kindes größeren Unterstützungsbedarf bei der Erziehung ihres Kindes. Hilfe könnten sie z.B. bei einer Erziehungsberatungsstelle oder den Sozialen Diensten der Jugendämter finden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Eltern.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen stehe ich Ihnen gerne, auch telefonisch, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Günter
__________________________________________________
Stadt
Jugendamt
str. 15
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Antwort vom Jugendamt Nr. 2:
Sehr geehrter Herr Schelle,
Ihre Anfrage vom wurde an uns zur Beantwortung weitergeleitet.
Zunächst müssen wir Ihnen mitteilen, dass es Ihnen als Privatperson nicht gestattet ist, dem 11-jährigen Sohn Ihres Arbeitskollegen die Zigaretten wegzunehmen. Es liegt auch kein Verstoß nach dem Jugendschutzgesetz vor, da das Rauchen nicht in der Öffentlichkeit geschieht, sondern in der Wohnung seiner Eltern.
Bei einem 11-jährigen Kind, dem von Seiten der Eltern bzw. der Mutter das Rauchen gestattet wird, stellt sich jedoch die Frage, ob ggfs. eine Gefährdung des Kindeswohles vorliegt. Sollten uns die Personalien/Anschrift dieser Personen bekannt werden, wird dies sicherlich durch einen Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes geprüft. Evtl. könnte auch eine Straftat gegeben sein (Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht).
Mit freundlichen Grüssen
Armin
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Antwort vom Jugendamt Nr. 3:
Sehr geehrter Herr Schelle,
gemäß § 10 JuSchG ist die Abgabe und der Konsum von Tabakwaren für den Personenkreis der unter 18jährigen nicht erlaubt.
Bis zur Volljährigkeit tragen die Personensorgeberechtigten die
Verantwortung. Es ist Aufgabe von Eltern Kindern vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Somit wäre es Aufgabe der Mutter dem Kind das Rauchen zu verbieten und ggfl. die Zigaretten zu entwenden.
Sie haben die Möglichkeit uns den Namen des Kindes, der Mutter und bestenfallls auch die Anschrift mitzuteilen. In diesem Moment würde Ihre Information als Hinweis auf Kindeswohlgefährdung aufgenommen werden können. Eine Mitteilung kann offen (Mitteiler darf benannt werden) oder anonym erfolgen. Somit wäre dem Jugendamt die Möglichkeit gegeben mit der Mutter in Kontakt zu treten.
Mit freundlichen Grüßen
Ira
Stadt
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
6
Postanschrift: Stadt ,
Telefon: Telefax:
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