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Tatsachenberichte - Tests - Meinungen
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- Behörden-Tests -




Der Hartz-4-Antrag
Im Sommer 2010 haben wir diesen interessanten Behörden-Test gemacht, um einmal zu schauen, ob bei gleicher Frage die Antworten gleich oder unterschiedlich ausfallen.

Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Thomas Schelle und leider ist mein Unternehmen insolvent. Daher ist abzusehen, dass ich in ca. einem Monat einen Antrag auf Hartz 4 stellen muss. Leider.

Im Vorfeld bitte ich mitzuteilen, welche Unterlagen ich für den Antrag bereit stellen muss. Dann kann ich das Wichtigste schon mal zusammen suchen.

Außerdem muss ich wissen, ob die Kosten für die Unterkunft auch ein Wohnmobil sein können. Das wäre für für Euch dann auch günstiger. Ich würde dann ein Kredit aufnehmen, mit dem ich ein Wohnmobil finanziere, die monatlichen Raten liegen dann bei nur 185,00 EURO/Monat.

Mit freundlichen Gruß
Thomas Schelle

Antwort von der Agentur für Arbeit Nr. 1:
Sehr geehrter Herr Schelle,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Es ist zu prüfen ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht.

Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Arbeitnehmer, die

1. arbeitslos sind,
2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
3. die Anwartschaftszeit erfüllt haben.

Grundsätzlich hat die Anwartschaftszeit erfüllt, wer in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitslosengeld finden Sie auch unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html.

Bitte setzen Sie sich unter der unten angegebenen Service Nummer mit uns in Verbindung.

Wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, wenden Sie sich an den Sie betreuenden Träger der Grundsicherung, um einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen.

Welcher Ihr Träger der Grundsicherung ist, finden Sie unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Navigation/Dienststellen/Dienststellen-Nav.html.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitslosengeld II (auch unter dem Namen Hartz IV bekannt) finden Sie auch unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_25782/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg-II/Alg-II-Nav.html.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Agentur für Arbeit

Antwort von der Agentur für Arbeit Nr 2:
Sehr geehrter Herr Schelle,

anbei schicke ich Ihnen eine Übersicht, welche Unterlagen Sie zum Antrag auf Arbeitslosengeld II beilegen müssen.

Ihre Frage bezüglich des Wohnmobils kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Dies müssten Sie direkt mit der Sachbearbeitung klären. Gerne können Sie sich auch telefonisch unter der unten angegebenen Telefonnummer mit uns in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

C.
Kreisagentur für Beschäftigung

Cornelia



Tel.: oder
Fax:

______________________________________

Informationsblatt

Folgende Unterlagen sind zusammen mit Ihrem ausgefüllten Antrag auf Leistungen nach dem SGB II bei der Kreisagentur für Beschäftigung , str. , einzureichen:

1. Antrag und Personalien
- ausgefüllter Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II
- Rücksendung des ausgefüllten und unterzeichneten Erhebungsbogens
- Personalausweis (für alle Personen im Antrag)
- Pass mit Aufenthaltsgenehmigung / Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis (für alle Personen im Antrag)
- amtliche An- und Abmeldebescheinigung
- Haushaltsbescheinigung
- persönliche Vorsprache erforderlich

2. Einkommens- und Vermögensnachweis
- Nachweis über den Bezug von Krankengeld / Mutterschaftsgeld / Übergangsgeld, usw.
- Rentenanpassungsmitteilung
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Arbeitsvertrag
- Arbeitslosengeld- / Unterhaltsgeldbescheid, bzw. Bescheid der Agentur für Arbeit, dass kein Anspruch auf ALG I besteht
- Kindergeldbescheid und Kontoauszug
- Auszüge aller Girokonten der letzten drei Monate (lückenlos)
- Nachweise über Sparvermögen (Sparbücher, Depotauszüge, Lebensversicherungen mit Nachweis über den derzeitigen Rückkaufswert, Bausparverträge etc.)
- Prognose der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für den Bewilligungsabschnitt (Anlage EKS)
- Qualifizierte und detaillierte Gewinnermittlung für das Vorjahr, Bilanz, GuV oder Einnahmeüberschussrechnung mit Kontennachweis (Steuererklärung Vorjahr)
- Summen- und Saldenliste oder andere geeignete Nachweise zum Beleg von Privatentnahmen und Privateinlagen
- Auflistung der Forderungen und Verbindlichkeiten
- Bescheide über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB III (z. B. Gründungszuschuss)

3. Scheidungs- und Unterhaltsnachweise
- Anlage UH
- Schriftverkehr (komplett) bezüglich der Geltendmachung von Unterhalt, vor allem von Anwälten
- Unterhaltsurkunden- bzw. vereinbarungen oder entsprechende gerichtliche Beschlüsse
- Vaterschaftsanerkennungsurkunden
- Nachweis über Unterhaltszahlungen (auch UVG) / Nachweis über eine evtl. Beistandschaft
- Nachweis über erbrachte Unterhaltsleistungen, auch wenn diese in bar oder als Sachleistung (Unterkunft, Verpflegung usw.) gewährt werden
- Wann wurde die Ehe geschlossen?
- Scheidungsantrag
- Scheidungsurteil
- Stellungnahme: Welcher Ehepartner war während der Ehe in welchem Umfang erwerbstätig?

4. Mietnachweise
- Mietvertrag
- Vermieterbescheinigung (Nachweis über derzeitige Miete)
- Die letzten drei Mietquittungen
- Nachweis über Heizkosten
- Nachweis über Stromabschläge
- Wohngeldbescheid
- Nachweis über aktuelle Zinsbelastung inkl. Kreditvertrag

5. Ärztliches Attest bezüglich
- kostenaufwendige Ernährung (z. B. Diät)
- Arbeitsunfähigkeit
- Schwangerschaft (Mutterpass)
- Nachweis über eine ggfs. bestehende Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis)

6. Sonstiges
- Kundennummer der Bundesagentur für Arbeit
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz (Versichertenkarte für alle Personen im Antrag) bzw. Nachweis über Ausübung des Wahlrechts von Ihrer Kasse
- Übergabevertrag
- Kündigung
- KFZ-Schein oder KFZ-Brief
- Letzter ALG II-Bescheid und Einstellungsbescheid
- Schriftliche Erklärung Ihrerseits zum genauen Datum Ihres Umzuges
- Sozialversicherungsausweis (Rentenversicherungsträger und Rentenversicherungsnummer)
- Namen, Adressen Ihrer Eltern, Ihres getr. lebenden oder geschiedenen Ehegatten und aller Kinder
- Nachweis von welchen Einkünften in der Vergangenheit der Lebensunterhalt sichergestellt wurde
- Vorlage eines Lebenslaufes
- Gewerbeanmeldung (nicht erforderlich bei freiberuflicher Tätigkeit)
- Gewerbeschein (bei erlaubnispflichtiger Selbstständigkeit)
- Schulbescheinigungen für alle in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Schüler ab dem 15. Lebensjahr
- Weitere Unterlagen können nach Prüfung des Einzelfalls von der für Sie zuständigen Sachbearbeitung angefordert werden

Antwort von der Agentur für Arbeit Nr. 3:
Sehr geehrter Herr Schelle!

Ihre Anfrage ist bei der eingegangen.

Bitte beachte Sie, dass Sie Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB-II) persönlich beantragen müssen.

Dazu ist Ihre persönliche Anmeldung an der Information der Vestische Arbeit Datteln erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren gültigen Personalausweis hierzu vorlegen müssen.

Die Öffnungszeiten der sind:

- montags bis freitags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

- zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr.

Sollten Sie ferner parallel Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch > Arbeitslosengeld-1 < (SGB-III) beantragen wollen, so wenden Sich diesbezüglich bitte an die Nebenstelle Agentur für Arbeit, , .

Die täglichen Öffnungszeiten sind in etwa denen der vergleichbar.

Ihnen bei Ihren Bemühungen Erfolg wünschend verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Reinhard

Arbeitsvermittler u.

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